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Familienrecht

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung bringen Menschen emotional und oft auch wirtschaftlich in eine Ausnahmesituation. Wir begleiten Sie mit hoher fachlicher Kompetenz, wirtschaftlichem Verständnis und persönlichem Engagement bei allen rechtlichen Fragen, die sich aus dieser Situation ergeben. Zu Beginn der Trennung stehen häufig Kindes- und Trennungsunterhalt, Nutzung der Ehewohnung, und die Betreuung der Kinder im Vordergrund. Wenn die Entscheidung für eine endgültige Trennung und möglicherweise auch eine Scheidung gefallen ist, müssen auch die Verteilung des Vermögens, der Ausgleich des Zugewinns und im Zusammenhang mit der Scheidung auch der sog. Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche) geregelt werden.

Nicht alles muss durch Anwälte oder vor Gericht geklärt werden. Viele Paare wollen und können auch selbst miteinander im Gespräch bleiben, um faire und ausgewogene Lösungen zu finden. In solchen Fällen können wir sie dabei unterstützen, die vertragliche Formulierung einer Vereinbarung vorzubereiten (Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung). Den Umfang der Vertretung besprechen wir zu Beginn des Mandats und im weiteren Verlauf. Neben dem „klassischen Anwaltsverfahren“ können auch Mediation oder Cooperative Praxis gute Wege sein.

Sorgerecht und Umgang

Kinder sind von einer Trennung genauso betroffen wie die Eltern. Klare Regeln und Absprachen können helfen, weitere Konflikte zu vermeiden. Unser Ziel ist es, möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung gute Lösungen zu finden. Dabei steht für uns das Wohl des Kindes immer im Vordergrund unserer Beratung. Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle, während Kinder früher und auch heue überwiegend ihren Lebensmittelpunkt einem Elternteil hatten und haben, gibt es immer mehr Familien, die sich auch ein Wechselmodell als Betreuungsform vorstellen können.

Wenn eine einvernehmliche außergerichtliche Klärung nicht möglich ist, was ganz unterschiedliche Gründe haben kann, so vertreten wir sie im gerichtlichen Verfahren. Auch dort besteht die Möglichkeit ins Gespräch zu kommen und mit Unterstützung durch das Gericht, durch das Jugendamt oder durch einen Verfahrensbeistand („Fürsprecher des Kindes“) zu sinnvollen Lösungen zu kommen.

Einvernehmliche Scheidung (mit einem Anwalt)

Sie sind sich einig und ein Scheidungsverfahren soll durchgeführt werden – auch dabei unterstützen wir sie. Zur Stellung des Scheidungsantrages muss ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Wenn der andere Ehepartner der Scheidung zustimmen wird und der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchgeführt wird wie gesetzlich vorgesehen, benötigt der andere Ehepartner für die Zustimmung zur Scheidung keinen eigenen Anwalt. In solchen Fällen- der sog. Einvernehmlichen Scheidung- kann das Scheidungsverfahren auch mit nur einseitiger anwaltlicher Vertretung geführt werden. Wenn dies für Sie in Betracht kommt, können Sie weitere Informationen dazu, einen Fragebogen zur Vorbereitung des Scheidungsantrags und zu den Kosten eines Scheidungsverfahrens unter Einvernehmliche Scheidung online finden.

Ehevertrag

Sie wollen heiraten und freuen sich darauf. Wenn ein Partner selbständig ist, eine unterschiedliche wirtschaftliche Ausgangssituation besteht, ein Partner eine Immobilie in die Ehe mitbringt oder sie schon einmal geschieden sind, kann es sinnvoll sein, über einen Ehevertrag nachzudenken. Es ist viel einfacher über gute und faire Regelunge zu sprechen, solange man sich versteht. Ich berate sie zu sinnvollen ehevertraglichen Gestaltungen und erkläre, was das Gesetz im Falle einer Trennung und Scheidung ohne Ehevertrag vorsieht. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Ehevertrag abschließen zu wollen, bereite ich den Vertrag im Entwurf für den Notar vor, kümmere mich um die Abstimmung des endgültigen Vertrages mit dem Notariat und übernehme für Sie auf Wunsch auch die Terminvereinbarung.

Adoption Minderjähriger und Volljähriger

Eine Adoption greift tief in das Leben von Menschen ein. Dies gilt sowohl für die Adoption eines Minderjährigen als auch für die Adoption eines Volljährigen.  Ich berate Sie über die Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die voraussichtlichen Chancen für eine Adoption. Bei einer Volljährigenadoption bereite ich auch den Entwurf des notariellen Adoptionsantrages für sie vor, übernehme die Abstimmung mit dem Notariat und begleite sie im gerichtlichen Verfahren.

Unterhalt

Schon unmittelbar nach der Trennung sind Kindesunterhalt und möglicherweise auch Trennungsunterhalt zu klären. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, das nach unterhaltsrechtlichen Regeln zu ermitteln ist. Richtschnur für den Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle (link). Der Anspruch entsteht erst mit der Aufforderung gegenüber dem anderen Elternteil /Ehepartner Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. Wird dies versäumt, kann Unterhalt rückwirkend nicht verlangt werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig vor oder nach einer Trennung rechtlich beraten zu lassen.

Zugewinnausgleich

Häufig hat im Laufe der Ehezeit ein Ehegatte mehr Vermögen erworben als der andere Ehegatte. Im Zugewinnausgleich wird auch der andere Ehegatte am Vermögenszuwachs beteiligt. Wir unterstützen Sie bei der Einholung der Vermögensauskünfte beim anderen Ehegatten, bei der eigenen Vermögensaufstellung, erklären den Einfluss von Schenkungen und Erbschaften auf den Zugewinnausgleich. Ziel ist die außergerichtliche Klärung des Zugewinnausgleichs und der Regelung der Vermögensfragen. Wenn dies nicht möglich ist, vertreten wir sie auch im gerichtlichen Verfahren.

Versorgungsausgleich

Im Scheidungsverfahren werden auch die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten geteilt. Das Gericht holt dazu bei den Versorgungsträgern Auskünfte ein und  macht einen Vorschlag zur Teilung.
In manchen Fällen ist es sinnvoll, von diesem Vorschlag abzuweichen, Versorgungsanwartschaften mit Ansprüchen auf Zugewinn zu verrechnen, nicht alle Anrecht auszugleichen oder den Versorgungsausgleich auszuschließen. Wir besprechen die verschiedenen Möglichkeiten und beraten sie dazu.

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Alice Göttler-Seibold, Fachanwältin für Familienrecht

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